Schlaganfall

Schlaganfall

Seit 1995 werden in Hamburg strukturiert Daten über die Versorgung von Schlaganfall-Patienten zur externen Qualitätssicherung erhoben.

Die Dokumentation für nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser ist in Hamburg gemäß des Vertrags über die Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Bundesland Hamburg verpflichtend. Somit wird eine vollständige und flächendeckende Erfassung im stationären Bereich erreicht.

In enger Abstimmung zu anderen Bundesländern und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Schlaganfallregister (ADSR) wurde die Datenerhebung an die aktuellen Leitlinien und somit den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und überarbeitet. Seit 1. Januar 2007 wird in Hamburg der ADSR-Datensatz in seiner modifizierten Fassung angewendet.

Welche Fälle werden erfasst?

In diesem Leistungsbereich wird die Versorgung von Patienten mit der Hauptdiagnose cerebrale transitorische Ischämie, Intracerebrale Blutung, Hirninfarkt und Schlaganfall in der stationären Erstversorgung des Schlaganfalls dokumentiert.

Für Hamburg bedeutet dies, dass mehr als 9.000 erstversorgte Schlaganfälle in 2009 dokumentiert wurden.