Rundbrief Nr. 05/07

Datenvalidierungsverfahren 2007

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie im letzten Jahr soll auch 2007 die Dokumentationsqualität der Krankenhäuser im BQS-Verfahren anhand von zufällig ermittelten Stichproben überprüft werden.

Dieses Datenvalidierungsverfahren ist mit Inkrafttreten der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser ab dem 01.01.2007 fester Bestandteil des Verfahrens der Externen Qualitätssicherung.

Der Unterausschuss Externe Stationäre Qualitätssicherung hat in der Sitzung am 13.02.2007 be­schlossen, folgende Leistungsbereiche in das Datenvalidierungsverfahren 2007 einzubeziehen:

- Koronarangiographie/PCI,
-
Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation und
- Karotis-Rekonstruktion

Das dargestellte Prüfverfahren liegt im Interesse aller teilnehmenden Krankenhäuser. Gerade Häuser, die in Zukunft ihre Leistungen nach außen transparent machen wollen, sind auf vertrauenswürdige und belastbare Statistiken angewiesen.

Sollten die Ergebnisse der Basisprüfung für Ihr Haus einen Hinweis auf Dokumentationsauffälligkeiten geben, bzw. Ihr Haus im Stichprobenverfahren ermittelt worden sein, so werden wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit besten Grüßen

Dr. Christof Veit
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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