Rundbrief Nr. 05/08

Datenvalidierungsverfahren 2008

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie im letzten Jahr soll auch 2008 die Dokumentationsqualität der Krankenhäuser im BQS-Verfahren anhand von zufällig ermittelten Stichproben überprüft werden.

Dieses Datenvalidierungsverfahren ist mit In-Kraft-Treten der Vereinbarung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 Abs. 1 SGB V i. V. m. § 135a SGB V über Maßnahmen der Qualitätssicherung für nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser seit dem 1. Januar 2007 fester Bestandteil des Verfahrens der Externen Qualitätssicherung.

Der Unterausschuss Externe Stationäre Qualitätssicherung hat in der Sitzung am 23. Januar 2007 beschlossen, folgende Leistungsbereiche in das Datenvalidierungsverfahren 2008 zum Erfassungsjahr 2007 einzubeziehen:

- Hüftgelenknahe Femurfraktur
- Ambulant erworbene Pneumonie
- Nierentransplantation

Die Veröffentlichung der oben genannten Leistungsbereiche erfolgte am 15. März 2008 durch den G-BA.

Das dargestellte Prüfverfahren liegt im Interesse aller teilnehmenden Krankenhäuser. Gerade Häuser, die in Zukunft ihre Leistungen nach außen transparent machen wollen, sind auf vertrauenswürdige und belastbare Statistiken angewiesen.

Sollten die Ergebnisse der Basisprüfung für Ihr Haus einen Hinweis auf Dokumentationsauffälligkeiten geben, bzw. Ihr Haus im Stichprobenverfahren ermittelt worden sein, so werden wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Roland Streuf
Leiter der Landesgeschäftsstelle

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