Rundbrief Nr. 6/09

Leistungsbereich Dekubitusprophylaxe (Bundesweiter Leistungsbereich)

Sehr geehrte Damen und Herren,

aus aktuellem Anlass möchten wir Sie noch einmal über die Abgabefristen im Leistungsbereich Dekubitusprophylaxe informieren.

Wie bereits im Rundschreiben 15/08 vom 4. Dezember 2008 bekannt gegeben sowie auch auf unserer Homepage unter „Aktuelles“ einsehbar, ist die Abgabefrist für das Erfassungsjahr 2009 der 15. Juni 2009 (siehe Anlage Abgabefrist 2009).

Die Dokumentation der „Mikrobewegungen“ bei Aufnahme und Entlassung (Datenfelder 7 und 13) scheint teilweise nicht plausibel zu sein. Die Analyse der vorliegenden Daten aus 2008 ergab in einigen Krankenhäusern eine ungewöhnlich hohe Anzahl von Patienten, die weder bei Aufnahme noch bei Entlassung eine Mikrobewegung durchführen konnten.

Die BQS weist darauf hin, dass die Angaben zur Mikrobewegung analog der gebräuchlichen Einstufungsskalen (Norton, Braden, Waterlow) vorzunehmen sind. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Referent der Landesgeschäftsstelle

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