Rundbrief Nr. 11/09

Leistungsbereich Neonatologie

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab 1. Januar 2010 wird laut Beschluss des G-BA vom 18. Juni 2009 (s. auch Rundbrief Nr. 8/2009) der Leistungsbereich Neonatologie bundesweit verpflichtend eingeführt. Das Fachgremium Neonatologie und das Kuratorium haben über die Weiterführung des Hamburger Neonatalprojektes beraten.

Aufgrund des Beschlusses des Kuratoriums treten folgende Änderungen ab 01.01.2010 in Kraft:

1.
Das Hamburger Neonatalprojekt wird nach dem 31.12.2009 nicht mehr weitergeführt. Die Dokumentationsverpflichtung entfällt. Das Verfahrensjahr 2009 wird wie geplant durchgeführt und ausgewertet.

2.
Im Gegenzug wird ab 01.01.2010 der BQS-Leistungsbereich Neonatologie verpflichtend eingeführt.

Wir bitten Sie, diese Information an die Fachbereiche und Mitverantwortlichen Ihres Hauses weiterzuleiten.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Referent der Landesgeschäftsstelle

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