Rundbrief Nr. 01/20 - Qesü

Testinstanz Sollstatistik nach DeQS-RL

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit haben, die Abgabe der Sollstatistik DeQS-RL zu testen.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Statistik noch einmal ab dem 1. Februar 2020 übermitteln müssen.

Der Lieferzeitraum für elektronische Übermittlung und die Konformitätserklärung nach der DeQS-RL muss bis spätestens zum 16. März 2020 erfolgen (Korrekturfrist nach § 16 DeQS-RL Abs. 1 Satz 3).

Sowohl für den Testbetrieb als auch für den Echtzeitversand verwenden Sie bitte die Adresse sollstatistik@eqs.de

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Hohnhold
Leiter der Geschäftsstelle Qesü

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