Rundbrief Nr. 04/20 - Qesü

Anpassung der DeQS-RL

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Grund der COVID-19-Pandemie hat der G-BA am 14. Mai 2020 folgende Anpassung in der DeQS-RL in den §§ 17 und 27 vorgenommen: 

§ 17 - Stellungnahmeverfahren
Das Stellungnahmeverfahren wird bis zum 31. Oktober 2020 ausgesetzt. Abweichend von den Vorgaben in den themenspezifischen Bestimmungen soll das Stellungnahmeverfahren im Jahr 2020 bis zum 31. März 2021 abgeschlossen sein (Durchführung zwischen 1. November 2020 und 31. März 2021). Optional kann den Leistungserbringern ein frühzeitigerer Einstieg in den Strukturierten Dialog durch die Möglichkeit der Abgabe der Stellungnahme schon vor dem 31. Oktober 2020 eingeräumt werden. Hierbei ist zu beachten, dass dem Leistungserbringer innerhalb des verpflichtenden Abgabezeitraums ggf. noch einmal die Möglichkeit einer Änderung gegeben werden sollte.

 § 27 (neu bereits seit 27.03.2020) - Aussetzung der Datenlieferung für das Erfassungsjahr 2020
Die drei unterjährigen Datenlieferungen zum 15. Mai, 15. August und 15. November werden für das Erfassungsjahr 2020 ausgesetzt. Die Verpflichtung zur Datenlieferung für das gesamte Erfassungsjahr 2020 zum 28. Februar 2021 bleibt bestehen.

Den Beschluss, der auch Änderungen und Anpassungen für weitere Richtlinien enthält, finden Sie unter nachfolgendem Link:

https://iqtig.org/aktuelles/informationsschreiben-zu-covid-19/

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Gräff
Referentin der Geschäftsstelle Qesü

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