Rundbrief Nr. 04/26
Probleme bei der Dokumentation von PCI-Bögen in der Spezifikation 2026
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie hiermit über aufgetretene Probleme bei der Dokumentation von PCI-Bögen in der Spezifikation 2026 informieren.
Beispiel 1:
QS-Bögen von perkutanen Koronarinterventionen, bei denen:
- im Datenfeld 43: „Indikation zur PCI“ einer der folgenden Schlüssel gewählt wurden:
2 = akutes Koronarsyndrom (Ruheangina) ohne Myokardinfarkt (ohne STEMI, ohne NSTEMI),
3 = akutes Koronarsyndrom mit Nicht-ST-Hebungsinfarkt (NSTEMI),
4 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) bis zu 12 h nach Symptombeginn oder anhaltende Beschwerden,
5 = akutes Koronarsyndrom mit ST-Hebungsinfarkt (STEMI) mehr als 12 h nach Symptombeginn und keine anhaltenden Beschwerden, - und bei denen eines der Datenfelder 46.2:PCI an LAD, 46.3:PCI an RCX oder
46.4: PCI an RCA mit ja beantwortet wurde.
Wenn dann, wie vorgesehen, das Datenfeld 50 RELMESS „Ergab die (hämodynamische) Relevanzmessung einen pathologischen Messwert?“ ausgefüllt wird, tritt ein harter Fehler gemäß der Plausibilitätsregel 21163 „"Stenosegrad (angiographischer Diameter)" ist nicht ausgefüllt und "Ergab die (hämodynamische) Relevanzmessung einen pathologischen Messwert?" ist ausgefüllt“ auf.
Die Felder 48, 48.1 „Stenosegrad“ und 48.2 "Stenosegrad nicht bestimmt", können aber nicht ausgefüllt werden, da die Bedingungen hierfür nicht gegeben sind.
Ein Abschluss des Bogens ist nur möglich, wenn das Datenfeld 50 leer gelassen wird. Dies ist umsetzbar, da es sich bei Feld 50 um ein „Kann-Feld“ handelt.
Beispiel 2:
Im Zusammenhang mit der Einführung des Qualitätsindikators 56027: „Indikation zur elektiven Revaskularisation bei chronischem Koronarsyndrom bzw. nach akutem Koronarsyndrom" wurde zum Erfassungsjahr 2026 eine Plausibilisierung der Felder 47 - 50 eingeführt, um Dokumentationsaufwände zu reduzieren.
Diese führen in ihrer Komplexität jedoch dazu, dass das Feld 50: RELMESS "Ergab die (hämodynamische) Relevanzmessung einen pathologischen Messwert?" auch bei Herzkathetereingriffen zur Befüllung freigegeben wird, für die die Indikationsstellung nicht überprüft werden soll (z.B. bei akutem Koronarsyndrom). Es wird dabei keine Dokumentation des Feldes erzwungen.
Sobald es jedoch befüllt wird und gleichzeitig keine Angaben zum Stenosegrad vorliegen (Feld 48.1: STENOSEGRAD "Stenosegrad (angiographischer Diameter)" oder Feld 48.2: STENOSEGRADNB "Stenosegrad (angiographischer Diameter) nicht bestimmt"), kommt es zu einer harten Fehlermeldung, die einen Bogenabschluss verhindert.
Um dies zu umgehen, darf das zur optionalen Befüllung freigegebene Feld 50: RELMESS nicht befüllt werden, wenn zuvor nicht auch das Feld 48.1 STENOSEGRAD oder das Feld 48.2 STENOSGRADNB befüllt wurde.
Das IQTIG wurde über die aufgetretene Problematik informiert.
Bitte leiten Sie diese Information in den zuständigen Fachbereich!
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gräff
Referentin der Landesgeschäftsstelle