Rundbrief Nr. 08/26
Spezifikationsfehler beim Softwarehersteller Solventum
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit einer Informationsmail vom 20.01.2026 hatte Solventum darauf hingewiesen, dass bei den Qualitätsindikatoren des Moduls 15/1 in einigen Bögen der Jahre 2024 bis heute nicht alle OPS-Kodes aus dem KIS-System automatisch übernommen wurden. Dies hatte in Baden-Württemberg vereinzelt zu Auffälligkeiten in der Bewertung der Indikatoren geführt und zwei Stellungnahmeverfahren zum Jahr 2024 ausgelöst. Solventum hat den Hinweis der Datenannahmestelle zum Anlass genommen, die Übergabe der ICD- und OPS-Codes für alle Module zu überprüfen.
Im Rahmen eines Updates stellt Solventum zum einen sicher, dass für die Bögen, die nach Einspielung des Updates angelegt werden, automatisch die ausgelieferte Änderung zur Übernahme der ICD- und OPS-Kodes greift. Zum anderen wird ein Tool zur Datenkorrektur für das Jahr 2025 zur Verfügung gestellt.
Um die Datenqualität sicherzustellen, bittet Solventum alle Kundinnen und Kunden, sämtliche Bögen aus dem Jahr 2025 bis spätestens 15.03.2026 zu prüfen, zu korrigieren und erneut zu exportieren. Dasselbe gilt für Bögen aus dem Jahr 2026, die bereits abgeschlossen wurden, d.h. sich in einem der Status freigegeben oder exportiert befinden. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, um Auffälligkeiten inkl. entsprechender Folgen für das Jahr 2025 bzw. 2026 zur vermeiden.
Wenn Sie die Softaware der Firma Solventum in Ihrer Einrichtung im Einsatz haben, bitten wir darum, ggfls. mit Solventum Kontakt aufzunehmen, falls dies noch nicht geschehen ist, um zu klären, ob Sie von diesem Bug betroffen sind.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle