Rundbrief Nr. 37/25
Informationen zum QS-Verfahren WI
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf unseren Rundbrief Nr. 26/2025 möchten wir Ihnen zum QS-Verfahren WI (Vermeidung nosokomialer Infektionen - postoperative Wundinfektionen) aktuelle Informationen zur Beendigung des Verfahrens weiterleiten.
Der G-BA hat am 18. Dezember 2025 Folgendes beschlossen:
Übergangsvorschriften zur Beendigung des Verfahrens
(1) Die Pflicht der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer zur fallbezogene QS-Dokumentation endet mit der Datenübermittlung für das 2. Quartal 2025 zum 15. August 2025.
Die Pflicht der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer zur einrichtungsbezogenen QS-Dokumentation endet mit der Datenübermittlung für das Erfassungsjahr 2024 zum 28. Februar 2025.
[…]
(3) Die Bundesauswertungsstelle erstellt und übermittelt für dieses Verfahren Rückmeldeberichte letztmalig bis zum 31. Mai 2026 für die Erfassungsjahre bis einschließlich 2024.
(4) Für das Erfassungsjahr 2024 erfolgt für dieses Verfahren keine Bewertung der Auffälligkeiten und Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach Teil 1 § 17 der Richtlinie. Laufende Qualitätssicherungsmaßnahmen auch für frühere Erfassungsjahre werden eingestellt.
(5) Die Landesarbeitsgemeinschaften erstellen und übermitteln Qualitätssicherungsergebnisberichte letztmalig bis zum 15. März 2026.
(6) Die Bundesauswertungsstelle erstellt einen Bundesqualitätsbericht letztmalig bis zum 15. August 2026.
Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das BMG und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Den genauen Wortlaut können Sie unter dem Link https://www.g-ba.de/downloads/39-261-7609/2025-12-18_DeQS-RL_weiter-Aenderungen-QS-Verfahren-PCI-WI-NET-EJ-2026.pdf nachvollziehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Gräff
Referentin der Landesgeschäftsstelle