Rundbrief Nr. 06/26
QS-Verfahren SEPSIS
Sehr geehrte Damen und Herren,
gerne leiten wir ein Informationsschreiben des IQTIGs zum QS-Verfahren SEPSIS weiter.
Leider wurden zwei Anwendungsprobleme festgestellt, die ein unterjähriges Spezifikationsupdate erforderlich machen. Über die beiden Sachverhalte sowie den Umgang damit wird im beigefügten Informationsschreiben informiert.
- Eine Ausschlussbedingung ist, wenn die Entlassung eines Behandlungsfalls von einer Fachabteilung gemäß den definierten auszuschließenden Fachrichtungen erfolgt.
In der Spezifikation ist jedoch nur die Fachabteilung aufgeführt, nicht aber die Konkretisierung, dass es sich um die entlassende Fachabteilung handeln muss. Abhängig von der QS-Software Ihres Anbieters sowie Ihres KIS und PDMS kann dieser fehlende Bezug dazu führen, dass ein Behandlungsfall aus der Dokumentationspflicht ausgenommen wird.
Aufgrund der Abhängigkeit von der Umsetzung durch den Softwareanbieter sowie des jeweiligen KIS und PDMS tritt dieser Sachverhalt nicht zwingend an jedem Krankenhausstandort auf.
- Der QS-Filter des QS-Verfahrens führt über verschiedene Kombinationen von ICD-Kodes und OPS zu einer Dokumentationspflicht eines Behandlungsfalles. Nicht für jede dieser Kombinationen ist ein OPS notwendig.
In der aktuellen Version der Spezifikation ist das entsprechende Feld als „Muss-Feld“ definiert, welches den Eintrag von mindestens einem OPS notwendig macht.
Dieser Fehler führt in der aktuellen Version der Spezifikation dazu, dass die ausgelösten Bögen ohne OPS nicht abschließbar sind.
Das IQTIG wird zeitnah ein Update der Spezifikation veröffentlichen, um dies Fehler zu beheben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hohnhold
Leiter der Landesgeschäftsstelle