Herzschrittmacher

Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren

Ein zu langsamer Herzschlag (bradykarde Herzrhythmusstörung) kann die Implantation eines Herzschrittmachers erfordern. Durch den Einsatz eines Herzschrittmachers können krankheitstypische Beschwerden, die von Schwindel bis zu Episoden von Bewusstlosigkeit (Synkope) reichen können, vermindert und die Lebenserwartung erhöht werden. Die Funktion des Herzschrittmachers ist es, in diesen Fällen den herzeigenen Rhythmus wahrzunehmen und bei Unterschreiten einer bestimmten Herzfrequenz das Herz zu stimulieren.

Lebensbedrohliche Rhythmusstörungen der Herzkammern mit einem zu schnellen Herzschlag, d. h. einer zu hohen Herzfrequenz (Kammertachykardien, Kammerflattern, Kammerflimmern), können nicht mit einem Herzschrittmacher behandelt werden. In solchen Fällen kommt ein implantierbarer Kardioverter-Defibrillator (ICD) zum Einsatz.

Bei der Erstimplantation eines Schrittmachers oder eines Defibrillators sollte eine leitlinienkonforme Indikation für eine Implantation bestehen und für die Patientin oder den Patienten das jeweils am besten geeignete System ausgewählt werden.

Die Behandlung mit einem Herzschrittmacher oder Defibrillator beinhaltet regelmäßige Nachkontrollen. Dabei wird u.a. überprüft, ob die Batterie eine noch genügend lange Laufzeit bis zur nächsten Kontrolle erlaubt oder ob das Aggregat wegen Batterieerschöpfung ausgetauscht werden sollte. Dies ist regelhaft nach sieben bis acht Jahren erforderlich.

Folgeeingriffe können jedoch auch aufgrund von Aggregatdefekten oder Infektionen früher notwendig werden. Bei Defibrillatoren kann es außerdem zu Komplikationen des Defibrillatorsystems (z. B. Sondenproblemen) kommen. Oder es besteht durch eine Veränderung des Zustandes des Patienten inzwischen keine Indikation mehr für den implantierten Defibrillator und das System muss explantiert oder entsprechend ausgetauscht werden (falls nun die Indikation für ein anderes Defibrillatorsystem besteht).

Gegenstand des Verfahrens QS HSMDEF sind Implantationen, Aggregatwechsel sowie Revisionen/Systemwechsel/Explantationen von Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren.

Das Verfahren QS HSMDEF soll insbesondere die Indikationsstellung und Systemwahl, die Prozessqualität sowie das Auftreten peri- und postoperativer Komplikationen messen, vergleichend darstellen und bewerten. Die Qualität der Versorgung mit Herzschrittmachern und Defibrillatoren insgesamt zeigt sich an relevanten Parametern wie an der Eingriffsdauer, der Höhe der Strahlenbelastung während des Eingriffs, ob eine Erfolgskontrolle bereits intraoperativ durch das Messen von Reizschwellen und Signalamplituden erfolgt, sowie an der Komplikationsrate und der Sterblichkeit.

Ziele des Verfahrens sind eine Verbesserung bei der Indikationsstellung und Systemwahl, eine Verbesserung der Prozessqualität sowie die Verringerung von Komplikationsraten während und nach den Eingriffen.

Das Verfahren dient der Beurteilung der stationär erbrachten Indexeingriffe. Belegärztlich durchgeführte Indexeingriffe werden dem Krankenhaus zugeordnet.

Das Verfahren QS HSMDEF wird länderbezogen und bezogen auf ein Kalenderjahr (Erfassungsjahr) durchgeführt. Follow-up-Indikatoren werden für Herzschrittmacher nach 1, 4 und 8 Jahren berechnet, für Defibrillatoren nach 1 und 6 Jahren.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden.
https://iqtig.org/qs-verfahren/hsm/
https://iqtig.org/qs-verfahren/defi/