Aufgaben der EQS-Hamburg
Die Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
| • | Schaffung und Aufrechterhaltung einer Informations- und Beratungsplattform für die an den Qualitätssicherungsmaßnahmen beteiligten Krankenhäuser gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 137 SGB V auf Bundesebene. |
| • | Annahme der Datensätze aus den Krankenhäusern und Weiterleitung der von der Bundesebene zu Zwecken der Qualitätssicherung vorgegebenen Datensätze an die auf der Bundesebene dafür benannte Stelle gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 3 der Vereinbarung zur Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 SGB V auf Bundesebene. |
| • | Durchführung des Strukturierten Dialogs zur Bewertung der statistischen Auffälligkeiten gemäß § 10 ff der Vereinbarung zur Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß § 137 SGB V. |
| • | Regelmäßige Information des Kuratoriums Qualitätssicherung Hamburg über die Anzahl der eingegangenen und weitergeleiteten Datensätze. |
| • | Durchführung eigener Auswertungen im Auftrag des Kuratoriums Qualitätssicherung Hamburg nach Abstimmung mit der Bundesebene gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 4 der Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 137 SGB V auf Bundesebene. |
| • | Rückkopplung der Bundesauswertung und der Ergebnisse der Qualitätsarbeit an das Kuratorium Qualitätssicherung Hamburg, die Hamburger Fachgremien und die beteiligten Krankenhäuser. |
| • | Unterstützung der Arbeit der Hamburger Fachgremien. |
| • | Mitarbeit in den für die praktische Umsetzung notwendigen Arbeitsgruppen, auch auf Bundesebene. |
Die Landesgeschäftsstelle ist bei der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft angesiedelt. Sie ist an die Weisungen des Kuratoriums der EQS gebunden.
Ziele der EQS-Hamburg
Im Fokus der Qualitätssicherung steht der Nutzen für den Patienten. Deshalb sollten Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Weiterentwicklung von Qualität im Krankenhaus die aufgeführten Ziele verfolgen:
| • | Über festgestellte Qualitätsdefizite Leistungsbereiche identifizieren und benennen, die Qualitätsverbesserungen bedürfen. |
| • | Unterstützung des internen Qualitätsmanagements des Krankenhauses. |
| • | Die Behandlungsergebnisse so aufzuarbeiten, dass sie vergleichbar sind. |
Durch signifikante, valide und vergleichbare Erkenntnisse kann die Qualität von Krankenhausleistungen insbesondere zu folgenden Aspekten gesichert werden:
| • | Indikationsstellung und Leistungserbringung |
| • | Angemessenheit der Leistung |
| • | Prozessqualität zur Erbringung einer Leistung |
| • | Ergebnisqualität |
