Herzschrittmacher
In diesem Kapitel werden zum Einsatz von Herzschrittmachern die drei Leistungsbereiche Herzschrittmacher-Implantation, Herzschrittmacher-Aggregatwechsel und Herzschrittmacher-Revision/-Systemwechsel/-Explantation zusammen dargestellt.
Herzschrittmacher stellen für eine Reihe von bradykarden Herzrhythmusstörungen, d.h. Rhythmusstörungen, die mit einer zu niedrigen Herzfrequenz einhergehen, eine sichere und relativ einfach durchzuführende Therapieoption dar. In der Regel ist ein Herzschrittmacher dann indiziert, wenn die Bradykardie zu Symptomen wie z.B. Bewusstlosigkeit (Synkope) führt. Die Funktion des Herzschrittmachers ist es, in diesen Fällen den herzeigenen Rhythmus wahrzunehmen und bei Unterschreiten einer bestimmten Herzfrequenz das Herz zu stimulieren.
Die Behandlung von Herzschrittmacherpatienten beinhaltet regelmäßige Nachkontrollen des Schrittmachers. Dabei wird u.a. überprüft, ob die Schrittmacherbatterie noch eine genügend lange Laufzeit bis zur nächsten Kontrolle erlaubt oder ob das Schrittmacheraggregat wegen Batterieerschöpfung ausgetauscht werden sollte. Dies ist regelhaft nach sieben bis acht Jahren erforderlich, kann aber auch vorzeitig notwendig sein.
Die Gründe für die Revision oder Explantation eines Herzschrittmachers sind vielfältig. Bei Problemen am Herzschrittmacheraggregat kann es sich z.B. um eine Fehlfunktion handeln. Aber auch Infektionen, Perforationen und ähnliche Komplikationen treten in seltenen Fällen auf. Bei den Sonden können Komplikationen wie z.B. Sondenbruch oder Sondendislokation die Schrittmacherfunktion beeinträchtigen. Infektionen und Perforationen von Sonden sind sehr selten. Häufige Revisionen können auf Mängel bei den Implantationsoperationen hinweisen.
Die Rate von Revisionsoperationen in einem Krankenhaus ist nur aussagefähig, wenn man sie auf die Zahl der Patienten bezieht, bei denen der Schrittmacher im selben Krankenhaus implantiert wurde. Das Auswertungskonzept berücksichtigt dies bei der Beurteilung der Indikation zum Revisionseingriff.
Da eine Verlaufsbeobachtung aller Herzschrittmacher-Erstimplantationen in der externen Qualitätssicherung derzeit nicht möglich ist, wird alternativ die Häufigkeit von Revisionsoperationen als Maß für die Ergebnisqualität der Erstimplantationen analysiert. Um näherungsweise die Komplikationsraten der Krankenhäuser vergleichen zu können, wird als Bezugsgröße das gemeldete Implantationsvolumen (aus Erstimplantation und Aggregatwechsel) des Krankenhauses im selben Jahr verwendet.
Welche Fälle werden erfasst?
Jeder Eingriff im Zusammenhang mit einem Herzschrittmacher löst eine verpflichtende Dokumentation zur Qualitätssicherung aus. Diese werden in drei unabhängigen Leistungsbereichen erfasst.
Seit dem Jahr 2000 erfüllt der Qualitätssicherungsdatensatz auch die Funktion eines Herzschrittmacherregister-Datensatzes. Die Jahresberichte des Deutschen Herzschrittmacherregisters informieren über die Versorgungssituation in der Herzschrittmachertherapie in Deutschland.
In Hamburg werden mehr als 1.700 Herzschrittmacher implantiert. Die Anzahl der notwendigen Aggregatwechsel oder gar Systemwechsel und Explantationen bleibt in 2009 ungefähr auf dem Vorjahresniveau stehen. Dass sich die Anzahl der Aggregatwechsel oder Explantationen nicht erhöht, kann wie oben beschrieben ein Hinweis auf ein hohes Niveau bei der Herzschrittmacher-Implantation sein.
Insgesamt wurden in diesen Leistungsbereichen mehr als 2.300 Operationen in 2009 in der externen Qualitätssicherung erfasst.
