EQS > Verfahren > Leistungsbereiche > Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation und -wechsel
Huefte

Hüft-Endoprothesen-Erstimplantation
Hüft-Endoprothesen-Wechsel

Arthrotische Gelenkerkrankungen beeinträchtigen die Patienten durch Schmerzen und Funktionseinschränkungen erheblich und vermindern so deren Lebensqualität.

Die Therapieoption bei hochgradiger Koxarthrose ist die Wahl des endoprothetischen Gelenkersatzes. Der Ersatz durch ein künstliches Hüftgelenk erfolgt mit dem Ziel, dem Patienten Schmerzfreiheit und eine alltagstaugliche Hüftgelenkbeweglichkeit zu ermöglichen. Dabei sollte die Lebensdauer (Standzeit) der Prothese möglichst lang sein, um die Zahl notwendiger Wechseleingriffe gering zu halten.

Ein Implantatwechsel ist üblicherweise bei Implantatlockerung angebracht. Die Ursachen für eine Implantatlockerung können bei Knochensubstanzverlust im Prothesenlager, dem Ausbleiben des knöchernen Einheilens bei zementfreien Prothesen, einer akuten oder chronischen Infektion des Prothesenlagers oder einer traumatisch bedingten periprothetischen Frakturen vorliegen.

Die Standzeit der Hüft-Endoprothesen beträgt in der Regel mehr als 15 Jahre.

Welche Fälle werden erfasst?

Bei der Hüft-TEP handelt es sich um einen elektiven Eingriff, d.h. einem Eingriff, bei dem eine strenge Indikationsstellung zu fordern ist. Linsell et al. wiesen in einer großen Befragungsstudie darauf hin, dass Patienten, die mit einer Hüft-TEP versorgt wurden, trotzdem weiterhin ingesamt mehr Hüftbeschwerden als die vergleichbare Gesamtbevölkerung aufweisen (Linsell et al. 2006). Die europäische multidisziplinäre Leitlinie der EULAR (Zhang et al. 2005) definiert therapierefraktäre Schmerzen und Beweglichkeitseinschränkungen in Verbindung mit radiologischen Arthrosezeichen als Indikation zum Hüftgelenkersatz.