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Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) und Lenkungsgremium der EQS-Hamburg

Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist das oberste Entscheidungsgremium der EQS-Hamburg. Die Zusammensetzung der LAG ist in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) § 5 Abs. 1 geregelt.

Die operative Arbeit nach der DeQS-RL § 5 Abs. 2 übernimmt im Auftrag das Lenkungsgremium. Das Lenkungsgremium der EQS-Hamburg wurde am 14. Dezember 2017 von der Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) eingesetzt.

Das Lenkungsgremium ist als Entscheidungsgremium für die Aufgaben gemäß §§ 5 und 6 der DeQS-RL eingerichtet und ist dem Gemeinsamen Bundesausschuss für die ordnungsgemäße Durchführung der Richtlinien und Bestimmungen verantwortlich.

Ferner entscheidet das Lenkungsgremium über die Besetzung der Fachkommissionen und kontrolliert deren Arbeit, insbesondere den ordnungsgemäßen Ablauf des sogenannten Stellungnahmeverfahrens.