Schlaganfall

Schlaganfall

Seit 1995 werden in Hamburg strukturiert Daten über die Versorgung von Schlaganfall-Patienten zur externen Qualitätssicherung erhoben.

Die Dokumentation für nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser ist in Hamburg gemäß des Vertrags über die Umsetzung von Maßnahmen der Qualitätssicherung im Bundesland Hamburg verpflichtend. Somit wird eine vollständige und flächendeckende Erfassung im stationären Bereich erreicht.

In enger Abstimmung zu anderen Bundesländern und der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Schlaganfallregister (ADSR) wurde die Datenerhebung an die aktuellen Leitlinien und somit den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst und überarbeitet. Seit 1. Januar 2007 wird in Hamburg der ADSR-Datensatz in seiner modifizierten Fassung angewendet.

In diesem Qualitätssicherungsverfahren wird die Versorgung von Patienten mit den Hauptdiagnosen zerebrale transitorische Ischämie, Intracerebrale Blutung, Hirninfarkt und Schlaganfall in der stationären Erstversorgung des Schlaganfalls dokumentiert.

Für Hamburg bedeutet dies, dass fast 10.000 erstversorgte Schlaganfallpatienten versorgt wurden.

Die Versorgung der Patienten wird fast ausschließlich in Krankenhäusern mit einer sog. „Stroke Unit“ (eine auf Schlaganfall-Patienten spezialisierte Abteilung in einem Krankenhaus) vorgenommen.

Das Hamburger Gesundheitsministerium hat die Notärzte und Feuerwehren angewiesen, dass bei Verdacht auf einen Schlaganfall nur Krankenhäuser mit einer entsprechenden Einrichtung anzufahren sind. Durch dieses Verfahren wird eine gute qualitative Versorgung der Patienten sichergestellt.