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Qualitätsvergleiche

Die Verfahren der EQS-Hamburg und des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) in Berlin vergleichen die Patientenversorgung verschiedener Krankenhausabteilungen in bestimmten Bereichen der stationären Patientenversorgung anhand von Kennzahlen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) legt fest, für welche medizinisch-, pflegerischen Leistungsbereiche Kennzahlen vom IQTIG entwickelt werden sollen. Dabei geht es nicht um den Vergleich von Therapiemöglichkeiten, sondern vielmehr darum, welche Versorgungsqualität Abteilungen bei klinischen Behandlungsabläufen erreichen konnten.

Hierzu definieren Fachkommissionen auf Bundesebene gemeinsam mit dem IQTIG die Qualitätsziele und Standards, nach denen die Versorgungsqualität beurteilt werden soll ("Gute Qualität in der Versorgung von ... liegt vor, wenn ..."). Die Fachkommissionen setzen sich aus Spezialisten der jeweiligen medizinischen- pflegerischen Fachbereiche zusammen, die eine besondere Expertise auf ihrem Gebiet haben. Sie legen dazu die Kennzahlen fest, die diese Qualitätsaspekte abbilden sollen. Zusätzlich werden Ergebnisbereiche definiert, innerhalb derer das Ergebnis einer Abteilung als unauffällig gelten kann (Referenzbereiche).

Die dazu notwendigen Daten werden als Datensätze definiert, mit denen die Krankenhäuser die einzelnen Behandlungsfälle dokumentieren und an die Landesgeschäftsstelle EDV-technisch übermitteln. Die dokumentierten Inhalte betreffen die Diagnosen der behandelten Patienten, diagnostische Maßnahmen, die Indikationsstellung für bestimmte Therapien, die Art der Therapie, den gesamten Behandlungsverlauf einschließlich Komplikationen und das Behandlungsergebnis bzw. den Zustand des Patienten bei/nach Entlassung.

Aus den Datensätzen werden die Kennzahlen zu den einzelnen Qualitätsindikatoren statistisch errechnet und die Ergebnisse im Krankenhausvergleich den Abteilungen und Fachkommissionen auf Landesebene zur Verfügung gestellt.

Beim Auftreten von statistischen Auffälligkeiten und signifikanten Abweichungen vom vorgegebenen Referenzwert (=zulässiger Ergebnisbereich) wird im Stellungnahmeverfahren mit den Krankenhäusern geklärt, ob es sich dabei um erklärliche Auffälligkeiten handelt, oder ob in diesen Punkten Verbesserungspotenziale liegen.

Ziel der Verfahren ist es nicht, die besten Krankenhäuser zu identifizieren, sondern die Behandlungsqualität der teilnehmenden Krankenhäuser auf dem höchst möglichen Niveau anzugleichen, so dass Hamburger Patienten in jedem Krankenhaus, das sie aufsuchen, bestmöglich behandelt werden. Die noch bestehenden Unterschiede werden analysiert und dann zur Verbesserung der Behandlung genutzt.

Auf der Seite des Hamburger Krankenhausspiegels haben fast alle Krankenhäuser, die in Hamburg zur Teilnahme an der Qualitätssicherung verpflichtet sind, ihre Daten laienverständlich veröffentlicht.