Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen

Gegenstand des Verfahrens QS KCHK sind Eingriffe an der Aortenklappe, der Mitralklappe und an Herzkranzgefäßen bei erwachsenen Patientinnen und Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind.

Das Verfahren QS KCHK soll die qualitätsrelevanten Aspekte bei der Durchführung der Behandlungsmaßnahmen messen, vergleichend darstellen und bewerten.

Ziele des Verfahrens sind die Verbesserung der Indikationsstellung, die Verbesserung der Durchführung der Eingriffe, eine Verbesserung des Erreichens von Behandlungszielen und die Verringerung der Komplikationsraten während und nach den Eingriffen sowie von durch die Eingriffe induzierten Folgeerkrankungen.

Das Verfahren wird bezogen auf ein Kalenderjahr (Erfassungsjahr) durchgeführt. Maßgeblich für die Zuordnung zu dem Erfassungsjahr ist für die im jeweiligen Kalenderjahr durchgeführten Indexeingriffe das Datum der Entlassung nach dem Indexeingriff.

Das Verfahren QS KCHK wird bundesbezogen durchgeführt und von der sog. Bundesstelle (IQTIG) betreut.  Hierzu wurde vom IQTIG eine Bundesfachkommission eingerichtet, die bei der fachlichen Bewertung der Auswertungen sowie Aufgaben im Rahmen der Umsetzung bzw. Durchführung der beschlossenen Qualitätssicherungsmaßnahmen unterstützt.

Hintergrund für die bundesbezogene Auswertung des QS-Verfahrens ist die geringe Anzahl von Leistungserbringern pro Bundesland und die somit gar nicht oder nur eingeschränkt einzuhaltende Wahrung der Anonymität der jeweiligen Einrichtungen.

Weiterführende Informationen zum Verfahren können der Homepage des IQTIG entnommen werden https://iqtig.org/qs-verfahren/qs-kchk/.