Sollstatistik

Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die nach den themenspezifischen Bestimmungen der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) erforderlichen Daten zu erheben und nach Vorgabe der DeQS-RL an die Datenannahmestelle zu übermitteln.

Die Datenannahmestelle prüft die Vollständigkeit, indem sie eine sogenannte Sollstatistik erstellt, in der die Dokumentationsquote in Prozent ausgewiesen wird. Hierzu werden die den Krankenkassen in Rechnung gestellten Diagnosen und Prozeduren mit den tatsächlich an die Datenannahmestelle übermittelten Datensätzen der externen Qualitätssicherung abgeglichen. Somit ist die Sollstatistik ein Maß dafür, wie zuverlässig ein Krankenhaus bei den entsprechenden Patienten auch die Daten zur Qualitätssicherung erfasst.

In einem Großteil der Behandlungsfälle ist die lückenlose Dokumentation der Patientenversorgung unproblematisch. Bei komplexen Krankheitsfällen (z.B. bei Fallzusammenführungen bei Wiederaufnahme im Krankenhaus, wiederholter Eingriff während des stationären Aufenthaltes), aber auch durch Fehldokumentation (z. B. eine Pneumonie, die nicht ambulant erworben wurde, sondern nosokomial entstanden ist) kann die korrekte Zuordnung zu bestimmten Leistungsbereichen der externen Qualitätssicherung schwierig sein. Es sind sowohl Unter- als auch Überdokumentationen möglich.

Das Ziel ist eine Einsendung von 100 % der QS-Daten. Nicht dokumentierte, aber dokumentationspflichtige Datensätze können Vergütungsabschläge oder Entziehung der Abrechnungsmöglichkeit der jeweiligen Leistung nach sich ziehen.