Rückmeldeberichte

Die Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer (nach § 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser, Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) erhalten von der Bundesauswertungsstelle zu den von ihnen übermittelten Daten sog. Rückmeldeberichte nach Teil 1 § 18 der DeQS-RL.

Die jährlichen Rückmeldeberichte werden von der Bundesauswertungsstelle nach Abschluss des Verfahrensjahres (Jahr der Datenerhebung) in Form und Inhalt nach einem bundesweit einheitlichen Musterbericht erstellt. Sie beinhalten die statistische Auswertung aller übermittelten Daten und sind die Grundlage für das Stellungnahmeverfahren. Sie enthalten mindestens folgende Informationen:

  • die Vollzähligkeit der übermittelten Daten
  • eine Basisauswertung – eine statistische Darstellung des Patientenkollektivs
  • Auswertungen der einzelnen Indikatoren und Kennzahlen sowie Auswertungen zu Follow-up-Indikatoren
  • die Indikatorergebnisse und Kennzahlergebnisse aus den beiden vorangegangenen Jahren
  • Auswertung der einzelnen Indikatoren und Kennzahlen je Leistungserbringerin und Leistungserbringer im Vergleich mit den Vergleichsgruppen
  • Auflistung der Vorgangsnummern, bei denen das Qualitätsziel des jeweiligen Indikators nicht erreicht wird
  • Verlaufsdarstellung der Indikatorergebnisse und Kennzahlergebnisse aus den beiden vorangegangenen Jahren
  • Vertragsärztlich tätige Belegärztinnen und Belegärzte erhalten zusätzlich Auswertungen mit einer Darstellung der Ergebnisse für ihre belegärztlichen Leistungen.

Die vierteljährlichen Zwischenberichte basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung verfügbaren Qualitätssicherungsdaten und orientieren sich in Form und Inhalt im Wesentlichen an den Rückmeldeberichten. Sie enthalten zusätzlich Angaben zu der Anzahl der übermittelten Datensätze.

Bei Abweichung der QS-Daten von vorgegebenen Referenzwerten haben die Leistungserbringer somit frühzeitig die Möglichkeit, gegensteuernde Maßnahmen zu ergreifen.