Historie

Bereits seit 1984 ist die medizinische Qualitätssicherung in Hamburg etabliert. Neben den ersten bundeseinheitlichen Projekten in der Geburtshilfe (Perinatalerhebung) und Neugeborenenversorgung (Neonatalerhebung) wurden von der Ärztekammer Hamburg in der Chirurgie sowie der deutschen Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin (DGAI) die Qualitätssicherung eingeführt.

1991 wurde der erste EQS-Vertrag zwischen der Hamburgischen Krankenhausgesellschaft (HKG) und den Krankenkassenverbänden unter Einbeziehung der Ärztekammer Hamburg und des Medizinischen Dienstes geschlossen.

Im April 1992 nahm die Landesgeschäftsstelle ihre Arbeit auf. Hamburg hatte damit als erstes Bundesland eine Institution, deren Aufgabe es war, die 1989 vom Gesetzgeber geforderten Qualitätsvergleiche in der stationären Versorgung (§ 137 SGB V in Verbindung mit § 112 SGB V) umzusetzen. Die Arbeit wurde mit Projekten aus der Anästhesie, Chirurgie und operative Gynäkologie aufgenommen.

1993 wurden zwei weitere Projekte, Diabetes mellitus und Schlaganfall, in die medizinischen Qualitätssicherung mit aufgenommen.

1994 ging die Betreuung der Neonatologie von der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg an die EQS über. Weitere Leistungsbereiche wie die Pflege und Strahlentherapie wurden unter dem etablierten Qualitätssicherungsverfahren neu mit aufgenommen.

1996 wurde auf Bundesebene das Verfahren zur Qualitätssicherung bei Fallpauschalen und Sonderentgelten eingeführt. Die Hamburger Projekte wurden auf dieses Bundesverfahren umgestellt.

1997 wurden im Rahmen der Qualitätssicherung bei Fallbauschalen und Sonderentgelten die Leistungsbereiche HNO, Augen und Urologie in die externe Qualitätssicherung zusätzlich aufgenommen.

2001 übernahm auf Bundesebene die Bundesgeschäftsstelle für Qualitätssicherung (BQS) die Durchführung der bundesweiten Verfahren und Koordinierung der auf Landesebene durchgeführten Projekte.

2004 wurde der Vertrag der EQS-Hamburg (EQS-Vertrag) erneuert und auf die neuen Aufgaben im Rahmen der Bundesprojekte angepasst.

Die Beauftragung der Qualitätssicherungsverfahren im Gesundheitswesen erfolgt über den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Die einzelnen Regelungen wurden zunächst über eine Vereinbarung gesteuert, die dann im Jahr 2007 in die Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern (QSKH-RL) überführt wurden.

Um den Bereich der ambulanten Versorgung mit abzubilden, verabschiedete der G-BA im April 2010 die Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung (Qesü-RL).

Nach der Qesü-RL sind erstmals Langzeitbetrachtungen bestimmter medizinischer Leistungen möglich, da hier nicht mehr nur der Sektor „Krankenhaus“, sondern auch die Versorgung im vertragsärztlichen Bereich berücksichtigt wird.

Am 09.01.2015 nahm das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) von den Partnern der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und dem Bundesministerium für Gesundheit seine Arbeit auf. Das IQTIG erarbeitet im Auftrag des G-BA Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen und wirkt an deren Umsetzung mit.

Am 15. September 2017 trat der Vertrag zur Umsetzung der einrichtungs- und sektorübergreifenden Qualitätssicherung in Hamburg gemäß der Qesü-RL in Kraft.

In der Konstituierenden Sitzung der Landesarbeitsgemeinschaft vom 14. Dezember 2017 wurde die Geschäftsstelle Qesü Hamburg gegründet und damit beauftragt die Qualitätssicherungsverfahren nach der Qesü-RL zu betreuen.

Die Geschäftsstelle Qesü Hamburg wurde parallel von den Mitarbeitern der EQS-Hamburg betreut, war aber als eigenständige Geschäftsstelle zu betrachten.

Am 1. Januar 2019 wurde die Qesü-RL ausgesetzt und alle Verfahren in die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) überführt.

Am 1. Januar 2021 wurden die Verfahren der QSKH-RL in die DeQS-RL implementiert und die QSKH-RL außer Kraft gesetzt.

Seit dem 1. Januar 2022 wird die Geschäftsstelle Qesü Hamburg unter dem Namen „EQS-Hamburg Landesgeschäftsstelle Qualitätssicherung“ weitergeführt.