Externe Qualitätssicherung

Viele medizinische Leistungen werden heute im ambulanten und im stationären Sektor durchgeführt, das heißt, Patienten und Patientinnen können im Behandlungsverlauf sowohl in Krankenhäusern als auch in Vertragsarztpraxen versorgt werden.

Der Gesetzgeber hat deshalb den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland – verpflichtet, Verfahren zur sektorenübergreifenden Qualitätssicherung zu entwickeln.

2015 wurden in der Qesü-Richtlinie erstmals einrichtungs- und sektoren­übergreifende Maßnahmen der Qualitätssicherung festgelegt. Zum 1. Januar 2019 wurden die sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren in die neue Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL) überführt.

Die Rahmenbestimmungen, die grundlegenden Strukturen und Prozesse, die zur Umsetzung der sektorenübergreifenden Qualitätssicherung erforderlich sind, sowie die Aufgaben der beteiligten Organisationen sind in der DeQS-RL festgelegt. Die „themenspezifischen Bestimmungen“ im zweiten Teil der Richtlinie enthalten spezifische Regelungen, die für die jeweiligen Qualitätssicherungsverfahren individuell getroffen werden.

Am 1. Januar 2021 wurden die sektorgleichen Qualitätssicherungsverfahren nach der Richtlinie über Maßnahmen der Qualitätssicherung in den Krankenhäusern (QSKH-RL) in die DeQS-RL überführt

Im ambulanten und stationären Sektor werden dieselben Daten erhoben und anhand identischer Qualitätskriterien beurteilt. Die gesamte Dauer des Therapieverlaufes kann - über Sektorengrenzen und verschiedenen Ärzten und Therapeuten hinweg - analysiert und beurteilt werden. Mit den erhobenen Daten werden Längsschnittbetrachtungen (Beobachtungen der Entwicklung über einen festgelegten Zeitraum) möglich.

Ziel ist eine durchgehend qualitativ hohe medizinische Versorgung sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich.

Es werden Daten von Leistungserbringerinnen und Leistungserbringern sowie gegebenenfalls Daten aus Patientenbefragungen und Daten der Krankenkassen für den Vergleich der Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer untereinander herangezogen.

Mit Ausnahme der Transplantationsmedizin, der Koronarchirurgie und den Eingriffen an den Herzklappen, werden zurzeit alle weiteren QS-Verfahren von den Landesarbeitsgemeinschaften der jeweiligen Bundesländer betreut (Stand 1. Januar 2022).